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Corona-Maßnahmen |
Die Öffnungsschritte ab 19. Mai bzw. 10. Juni 2021
sowie 01. Juli 2021 bringen neue Regelungen
- auch in Sachen Bergsteigen.
Hier ist der vorerst vorläufige Stand
(Mi, 07. Juli 2021), der sich noch ändern
kann.
Bitte
1) kehre öfter auf diese Seite zurück und beachte die aktuelle
Gesetzgebung
2) beweise, dass Solidarität für dich gelebte Praxis ist
Die Corona-Regeln für geführte Touren in Österreich ab 01. Juli 2021
1. Nur gesund in die Natur und auf die Berge
Bedenke das Infektionsrisiko für andere und die coronabedingten Erschwernisse
bei Rettungseinsätzen.
2. Abstandspflicht
Es besteht keine Abstandspflicht mehr zu haushaltsfremden Personen.
3. Gruppengröße beachten
Bis 100 Personen ist gemeinsamer Sport uneingeschränkt möglich.
Ab 100 Personen ist die Teilnahme an Gruppenaktivitäten (z.B.
Vereinsveranstaltungen) mit 3G-Nachweis (gilt auch für Kinder ab 12 Jahren)
möglich. Zusammenkünfte dieser Größenordnung sind anzeigepflichtig. Zusätzlich
notwendig sind ein*e COVID-Beauftragte*r, ein Präventionskonzept sowie die
Kontaktdatenerhebung der Teilnehmenden.
4. Gewohnte Rituale unterlassen
Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten
etc.
5. Hygieneregeln beachten
Speziell bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Personen regelmäßig
Händewaschen oder desinfizieren.
FFP2-Maske
und Desinfektionsmittel im Rucksack mitnehmen.
6. Erste Hilfe
Als Ersthelfer*in nach den allgemein üblichen und aktuellen
Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich eine FFP2-Maske sowie
Einweghandschuhe verwenden.
7. Bei Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften (PKW und Kleinbusse bis 9 Personen) ist eine Vollbelegung
mit haushaltsfremden Personen ohne FFP2-Maskenpflicht möglich.
Bei öffentlicher Anreise muss eine Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
8. Sportstätten im Freien
Darunter fallen z.B. Outdoor-Kletteranlagen. Das Betreten von nicht öffentlichen
Anlagen ist nur mit 3G-Nachweis (auch für Kinder ab 12 J.) zulässig.
Hinweis: Bitte bedenkt, dass diese Leitlinien ein Datum tragen. Neue
Vorschriften und Erkenntnisse können Änderungen bzw. Updates notwendig machen.
Weitere Informationen zu den Corona-Maßnahmen im alpinen Bereich werden laufend auch auf www.alpenverein.at/corona veröffentlicht und aktualisiert.
Die Corona-Regeln für Hüttentouren in Österreich ab 01. Juli 2021
Allgemeines / Beherbergung
Besuche unsere Hütten nur gesund und mit
gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme! (3G-Regel)
Reserviere deinen Übernachtungsplatz - ohne
Reservierung kein Schlafplatz!
Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und
Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack - kein
Hüttenschlafsack)!
Siehe dazu
Packliste für Hüttentouren.
Nimm für Mehrtagestouren oder längere
Aufenthalte Selbsttests mit!
Bei Selbstversorgerhütten informiere dich
im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen - auch hier gilt die
Reservierungspflicht!
Testnachweise braucht es nunmehr erst ab
Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gästeregistrierungspflicht wird ab 22. Juli
2021 aufgehoben
Gastronomie
Besuchergruppen-Regelungen entfallen (keine
Obergrenze, kein Mindestabstand zwischen Besuchergruppen)
Keine Auf- und Sperrstunden
Keine Maskenpflicht
Konsumation wieder im Stehen möglich
Weiterhin 3-G-Regel
Registrierungspflicht entfällt
voraussichtlich ab 22. Juli 2021
Alte, teilweise überholte Regelungen findest
du hier.
Ich lasse diese wegen Hintergrundinformationen (Bsp.
Packliste für Hüttentouren), Definitionen (Bsp. 3G) noch
online:
Die Corona-Regeln für geführte Touren in Österreich ab 19. Mai bzw. 10. Juni 2021
Veranstaltungen (Touren, etc...) werden neu unter dem Begriff
"Zusammenkünfte" geregelt.
Geführte Touren/Zusammenkünfte dürfen aus maximal 16 haushaltsfremden
Personen (***) aus unterschiedlichen Haushalten inkl. Tourenführer
bestehen, also 15+1
(zuzüglich höchstens 10 Minderjährige). Hier ist keine behördliche
Anzeige oder Bewilligung und auch keine 3-G-Regel erforderlich.
Dies ist in §13, Abs. (2) der
Öffnungsverordnung vom Mai bzw.
Öffnungsverordnung vom Juni geregelt.
Alle Zusammenkünfte/Touren mit mehr Teilnehmern (ab 17 oder mehr) muss als
Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde spätestens eine Woche
davor angemeldet werden. Anwendung findet hier §13, Abs. (3).
(***)
Wenn allerdings durch eine räumliche Trennung oder/und
zeitliche Staffelung die Durchmischung der Teilnehmer der
Zusammenkünfte ausgeschlossen und dadurch das Infektionsrisiko minimiert
wird, dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig an einem Ort
stattfinden.
Eine größere Gruppe mit beispielsweise 20 Teilnehmer kann also von 2
Tourenführern geführt werden, wenn sie nicht gemeinsam wandern.
Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften ist eine Vollbelegung mit haushaltsfremden Personen ohne
FFP2-Maskenpflicht möglich. Bei öffentlicher Anreise muss eine FFP2-Maske
getragen und der Abstand von 1 Meter bestmöglich eingehalten werden.
Die Corona-Regeln für Hüttentouren in Österreich ab 19. Mai bzw. 10. Juni 2021
Nach dem xten
Corona-Gipfel öffnen am 19. Mai 2021 in Österreich Schutzhütten
(auch unsere
Braunberghütte), Gasthöfe, Pensionen und
Hotels. Einer Hüttenwanderung mit Nächtigung steht somit nichts mehr im
Wege. - Fast.
Es gibt einige Regelungen und Notwendigkeiten, die es zu
beachten gibt.
Der Wiener Verein zur Förderung der naturbewussten Fortbewegung und des
sanften Tourismus
www.gehlebt.at/corona-regeln-huttentouren-oesterreich/ hat eine hochwertige
Zusammenfassung erstellt, und die aktuellen Verordnungsregelungen und
Informationen der alpinen Vereine zusammengetragen, die für Hüttentouren
ausschlaggebend sind.
- Danke!
Grundsätzlich gilt die "3G-Regel". Nur wenn du einen 3G-Nachweis
darlegen kannst (digital oder ausgedruckt), wirst du in der Gastronomie bedient und darfst auch
Beherbergungsbetriebe betreten.
3G steht für folgende drei "Zustände":
G1:
getestet
Negativer Anti-Gen-Selbsttest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf
und in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem eingetragen ist.
Mehr
dazu weiter unten...
Negativer Anti-Gen-Test von einer befugten Stelle, der nicht älter als
48 Stunden sein darf.
Negativer PCR-Test von einer befugten Stelle, der nicht älter als 72
Stunden sein darf.
Corona
Lockerungen ab 19. Mai 2021 - © ORF
Einkehr
Schutzhütten dürfen wieder öffnen und auch besucht werden,
Voraussetzung ist ein 3G-Nachweis.
2) optional je nach Situation:
Und: Achte auch auf deine geistige Gesundheit.
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